Vormundschaft

Allgemein

Ein Vormund ist der vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes (= Mündel). Er hat für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen und diese gesetzlich zu vertreten. Die Anordnung einer Vormundschaft wird erforderlich, wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht (u. a. bei Versterben der Eltern, Entzug der elterlichen Sorge, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen) oder wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist (sog. Findelkinder).

Wer kann Vormund werden?

Als Vormund kommt eine geeignete Person (z. B. Familienangehöriger), eine Behörde (beispielsweise das Jugendamt) oder ein Verein in Betracht. Jeder Deutsche hat die Vormundschaft, für die er von dem Familiengericht ausgewählt wird, grundsätzlich zu übernehmen.
Gemeinhin übt der Vormund seine Tätigkeit unentgeltlich aus.

Bestellung, Unterstützung und Aufsicht des Vormunds

Sachlich zuständig für die Bestellung, Unterstützung und Aufsicht des Vormunds ist das Amtsgericht - Familiengericht.
Örtlich zuständig ist während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war, sofern sie gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen; ansonsten das Gericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird.

Der Vormund hat i. d. R. einmal jährlich über die Person des Mündels zu berichten und über das Vermögen des Mündels Rechnung zu legen. Bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts (siehe „Merkblatt für Vormünder“).

Beendigung einer Vormundschaft 

Die Vormundschaft endet, außer durch den Tod des Mündels, mit dem Eintritt (z. B. Nachzug der Kindeseltern des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings) oder Wiedereintritt (Aufhebung des Sorgerechtsentzugs) der elterlichen Sorge oder Erreichen der Volljährigkeit des Mündels.

Der Vormund hat sodann das Mündelvermögen herauszugeben und über die Verwaltung Rechenschaft abzulegen.

Merkblätter und kostenlose Broschüren

  • Merkblatt Rechnungslegung  .pdf-Datei [Größe: 9 KB]
     
  • Merkblatt Vormünder  .pdf-Datei [Größe: 286 KB]
     
  • den Flyer des Ministeriums der Justiz "Sicherheit für freiwillig Engagierte" als .pdf-Datei finden Sie in der Rubrik "Ehrenamt" hier